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Beitrag  Cristatahunter Di 24 Dez 2013, 17:28

Was ist, wenn vor vier Jahren, kurz nach der Entdeckung, illegal Pflanzen nach CZ kamen oder durch Konsulatspersonal eingeschleust wurden. Diese wurden dann zum bestäuben gehalten und dann Samen produziert. Sind diese Samen dann immer noch illegal? Wieviele Generationen muss eine Pflanze künstlich vermehrt sein bis sie legal ist?
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Beitrag  turbini1 Di 24 Dez 2013, 17:31

Fred Zimt schrieb:Aha! Danke Stefan.
Wenns denn mal legalen Samen gäbe müßte der also mit CITES-Papieren weitergegeben werden, oder?

Sorry, ich bin gerade sehr verwundert über das gefährliche Halb- bzw. "Garnixwissen" mit dem hier manche Leute unterwegs sind!
Gruß
Stefan
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Beitrag  Hardy_whv Di 24 Dez 2013, 17:35

turbini1 schrieb:Nicht nötig weil seit der Erstbeschreibung von Aztekium hintonii die Gattung Aztekium als A1 geschützt ist und damit auch alle folgenden entdeckten und beschriebenen Arten der Gattung.

Stefan,

m.W. ist nicht die Gattung Aztekium, sondern nur die Art A. ritteri im Anhang I. A. hintonii ist im Anhang II.

Die praktischen Auswirkungen auf den Handel sind aber gering, für Pflanzen des Anhangs I und des Anahngs II sind jeweils Aus- und Einfuhrgenehmigung erforderlich - wobei sich aber die Kriterien der Erteilung einer solchen Genehmigung unterscheiden.


Gruß,

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Zuletzt von Hardy_whv am Di 24 Dez 2013, 23:00 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
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Beitrag  Hardy_whv Di 24 Dez 2013, 17:40

Hier kann man sich die aktuellen CITES-Stati ansehen:

http://checklist.cites.org/#

(Im Suchfeld Aztekium eingeben ...)


Gruß,

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Beitrag  Fred Zimt Di 24 Dez 2013, 18:17

Sorry, ich bin gerade sehr verwundert über das gefährliche Halb- bzw. "Garnixwissen" mit dem hier manche Leute unterwegs sind!
Meinst Du mich?

Danke Hardy,
ich blick aber noch nicht durch.
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valdezii - Aztekium valdezii - Seite 8 Empty Re: Aztekium valdezii

Beitrag  Hardy_whv Di 24 Dez 2013, 19:55

Fred Zimt schrieb:Danke Hardy,
ich blick aber noch nicht durch.

Fred,

mir ist die konkrete Fragestellung nicht ganz klar.

CITES regelt "nur" den internationalen Handel. Für die EU ausschlaggebend sind die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Das müssten derzeit die EU-Verordnungen Nr. 338-1997 (dort werden die Regularien beschrieben) und die Nr.  318-2008 (aktualisierte Liste aller Tiere/Pflanzen, die unter CITES fallen) sein. Demnach braucht man für Kakteen - egal ob in Anhang I oder II (mit Ausnahme einiger Hybriden und Züchtungen) grundsätzlich Ein- und Ausfuhrgenehmigungen. Die Ausfuhrgenehmigung muss im Land ausgestellt werden, aus dem die Pflanze ausgeführt wird, die Einfuhrgenehmigung erhält man in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz, nachdem man die Ausfuhrgenehmigung vorgelegt hat.

Für Samen sieht das anders aus, dort entfällt eine solche Regelung für Samen von Arten aus dem Anhang II.... und jetzt kommt das ABER: Samen aus Mexiko - egal ob die Art vom Anhang I oder II ist - benötigen in jedem Fall Ein- und Ausfuhrdokumente, unabhängig vom Anhang.

CITES wird durch nationales Recht überlagert. D.h. ob eine Pflanze jemals legals aus Mexiko ausgeführt werden darf, hängt davon ab, was die mexikanische Gesetzgebung dazu sagt. Denn davon hängt ab, ob du überhaupt eine Ausfuhrgenehmigung erhältst.

Jetzt müsste hier ein Mexikaner mal die mexikanischen Regelungen des Artenschutzes für Kakteen darstellen ...


Gruß,

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Beitrag  Fred Zimt Di 24 Dez 2013, 20:38

Vielen Dank Hardy.
Ich hatte es soweit verstanden,
daß die Samen aus Mexiko von Anhang I und II eine Ausnahme der Ausnahme darstellen.



Hardy schrieb:Fred,

mir ist die konkrete Fragestellung nicht ganz klar.

Das liegt wohl daran daß ich nicht gefragt hab, was ich eigentlich wissen wollte, entschuldige bitte.


Was ich wissen möchte ist: Wie erkennt der halbwegs unbedarfte Liebhaber,
der beim  Samenhändler seines geringsten Mißtrauens bestellen möchte,
ob er illegalen Transaktionen Vorschub leistet?
Ich hatte zudem die Formulierung Samen aus Mexiko mit Samen mexikanischer Arten verbaselt.


ich schrieb:Wenns denn mal legalen Samen gäbe, müßte der also mit CITES-Papieren weitergegeben werden, oder?

Hardy schrieb:ABER: Samen aus Mexiko - egal ob die Art vom Anhang I oder II ist -
benötigen in jedem Fall Ein- und Ausfuhrdokumente, unabhängig vom Anhang.
Darauf wollte ich hinaus.
Nochmals danke für die Mühe.
 *daumen* 





Stefan schrieb:...sehr verwundert über das gefährliche Halb- bzw. "Garnixwissen" mit dem hier manche Leute unterwegs sind!
Ich bin zwar auf allerlei Gebieten ein Fastnixwisser, im übrigen aber ungefährlich.
...und ich ziehe die persöhnliche Verunglimpfung einem vagen Rundumschlag ohne konstruktiven Gehalt vor.
Beim nächsten mal  einfach ein "lies das, Du Nachtwächter!" dann haben wir alle was davon. Wink


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Beitrag  Hardy_whv Di 24 Dez 2013, 21:01

Fred Zimt schrieb:Was ich wissen möchte ist: Wie erkennt der halbwegs unbedarfte Liebhaber,
der beim  Samenhändler seines geringsten Mißtrauens bestellen möchte,
ob er illegalen Transaktionen Vorschub leistet?

Tja, das wird wohl schwierig sein. Es gibt CITES-zertifizierte Betriebe. Bei denen hätte ich erstmal keine Sorge. Bei gerade erst frisch entdeckten Arten - insbesondere bei Anbietern aus diesem Land - weiß der Kenner, was er davon halten soll. Unbedarfte Liebhaber sind in Abhängigkeit ihres Unbedarfheits-Grades hierfür ggf. zu unbedarft  Wink 

Die Frage ist, inwieweit ein Käufer für Vergehen des Verkäufers zur Rechenschaft gezogen werden kann. Hierzu wäre m.E. erforderlich, dass dem Käufer das Wissen über das Unrecht nachzuweisen ist. Wenn man bei einem Autohändler ein gestohlenes Auto kauft, wird man dafür ja auch nicht zur Rechenschaft gezogen (es sei denn, es war auf für den Käufer offensichtlich, dass es geklaut war). Was passiert ist: Der Verkäufer wird rechtlich belangt und das Auto wird eingezogen. Ist finanziell dann auch sehr schmerzhaft.

Vermutlich ist es für den Käufer eher eine moralische als eine juristische Frage.

Ansonsten ist es mir zu Weihnachten ein Bedürfnis, dir, Fred, mitzuteilen, dass du mir immer wieder durch sehr intelligente und kreative Beiträge auffällst. Insofern kannst du gar nicht gemeint sein.


LG,

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valdezii - Aztekium valdezii - Seite 8 Empty Re: Aztekium valdezii

Beitrag  Cristatahunter Di 24 Dez 2013, 22:55

Hardy_whv schrieb:Hier kann man sich die aktuellen CITES-Stati ansehen:

http://checklist.cites.org/#

(Im Suchfeld Aztekium eingeben ...)


Gruß,

Hardy   [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]

Die Seite ist genial. Danke. Habe ich mir abgespeichert.
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valdezii - Aztekium valdezii - Seite 8 Empty Re: Aztekium valdezii

Beitrag  Liet Kynes Mi 25 Dez 2013, 11:53

Obwohl ich noch nirgendwo valdezii-Samen/Pflanzen geordert habe und das auch nicht vor hatte, finde ich diese Rechtsdiskussion/-Spekulation sehr interessant.

Mir fallen dazu Fragen ein, aber auch Anmerkungen :

Letztere wären,dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt und dass es immer wieder Präzedenzfälle gibt. Allerdings auch, dass schlafende Hunde immer zuerst jemand wecken muss.

Die Fragen wären,
-ob man für noch nicht genau zugeordnete Pfanzen (es besteht noch die Frage nach eventueller Hybridisierung,oder? ) als Rechtsvertreter überhaupt schon Schutzgesetze beanspruchen kann.
- Wer in solchen Fällen i.d Regel überhaupt die Anzeigen macht und ob diese aus moralischer oder doch eher geschäftlicher Motivation gemacht wurden.
- Ob man via Kundenkartei für solche Käufe auch nach Gesetztesänderung/ eingetretenem Präzedenzfall noch belangt werden kann und wann sowas verjährt.
- Wie einem Käufer nachgewiesen werden könnte, dass er bewußt Rechtsbruch begangen hat, wenn die Sachlage so schwer zu deuten ist.

Gruß, Tim
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