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Auflagen zum Gewächshausbau

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Auflagen zum Gewächshausbau - Seite 2 Empty Re: Auflagen zum Gewächshausbau

Beitrag  volker Mi 05 Mai 2010, 20:44

Hi Egger

nach der Bauordnung von BW ist dein GH Projekt verfahrensfrei. Siehe § 50 und Anhang zu § 50 Absatz 1.

LG Volker
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Auflagen zum Gewächshausbau - Seite 2 Empty Re: Auflagen zum Gewächshausbau

Beitrag  Hardy_whv Mi 05 Mai 2010, 21:10

Hier mal der Link zur Landesbauordnung von Baden-Württemberg.

Danach sind Gewächshäuser sogar bis 5m Höhe verfahrensfrei (anscheinend völlig unabhängig von der Grundfläche), jedoch nicht im "Außenbereich". Ich vermute, dass der Außenbereich Bereiche außerhalb von ausgewiesenen Wohngebieten sind, habe in der LBO dafür aber keine Definition gefunden.

Ich würde mit der LBO zu deiner Gemeinde gehen und nach der Gesetzesgrundlage für deren Antragswünsche fragen.


Gruß,

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Beitrag  Egger Sa 29 Mai 2010, 20:04

Hallo zusammen, mittlerweile ist der Antrag so gut wie durch.
Ich musste nur eine schriftliche Bestätigung noch von einem Nachbarn einholen weil ich die 3 Meter zu seiner Grenze nicht einhalten konnte.
Gott sei Dank hatte er früher auch mal Kakteen Cool
Ich warte nurnoch auf die Rückantwort der Stadt Very Happy

viele Grüße Egger!
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Beitrag  Gast Sa 29 Mai 2010, 20:08

Hallo Thomas,
dürfen es jetzt auch die 8 Quadratmeter sein oder weniger?

LG Olf
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Auflagen zum Gewächshausbau - Seite 2 Empty Re: Auflagen zum Gewächshausbau

Beitrag  Echinopsis Sa 19 Jun 2010, 11:16

Egger, haste die Frage von Olf überlesen?
Würde mich auch interessieren!

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Auflagen zum Gewächshausbau - Seite 2 Empty Re: Auflagen zum Gewächshausbau

Beitrag  Egger Sa 19 Jun 2010, 14:05

Oh hab ich überlesen Embarassed
Also geplant ist eins mit 8qm.
Eigentlich sollte das kein Problem sein, aber man weis ja nie was denen alles so einfällt. Rolling Eyes
Die Gemeinderatssitzung war am Donnerstag, mal schaun wann ich Bescheid bekomme...
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Beitrag  zipfelkaktus Di 01 Feb 2011, 18:48

Hallo zusammen, vom GWHBau kann ich auch ein Lied singen. Von unserer Gemeinde aus sind 9 qm erlaubt allerdings ohne Betonfundament. Da ich einen schwierigen Nachbar habe, habe ich von vorne herein einen Bauleitplan gemacht, denn sobald ich die Fundamentplatte betoniert hatte, rief der Nachbar sofort in der Gemeinde an und wollte mir Probleme machen, aber zum Glück war ja alles regulär, so musste er unverrichteter Dinge abziehen. Ist schon schlimm, wenn man einen neidischen Mensch als Nachbar hat. Grüsse Martin
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