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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 2 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Gast Mi 22 Jan 2020, 08:29

Grundsätzlich ist mit "Fernabsatz" das Versenden von außerhalb der EU in die EU gemeint ... wenn da der Pflanzenpaß fehlt, wird die Ware auch heute schon vom Zoll vernichtet!

Der innerhalb der EU stattfindende Warenversand ist davon i.d.R. nicht betroffen ...

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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 2 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Gast Mi 22 Jan 2020, 08:43

Um ungelegte Eier sollte man sich nicht zu früh Gedanken machen und da bei unserem EU-Monster die Bürokratie eh alles andere übertrifft, wird wohl noch einige Zeit bis zu einer endgültigen und aussagekräftigen Regelung vergehen.
Und zudem wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird,
Gemach gemach, so lautet jedenfalls mein Credo!


Gruß
Gerd

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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 2 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  nobby Mi 22 Jan 2020, 10:14

Da das Gesetz zum 14.12.2019 in Kraft getreten ist, sind die "Eier gelegt".
Für mich als juristisch unbedarften Menschen heißt das derzeit:
1. Ich muss den Pflanzenpass, wenn ich ihn bekomme (meist zusammen mit der Rechnung), für drei Jahre aufheben.
2. Die üblichen Börsen sind nicht betroffen (CITES Regelungen sind ja nicht neu).
3. Bei online-Verkauf von Pflanzen würde ich als Privatperson erst Mal nichts machen oder mich bei den Landesbehörden rückversichern.

Ach ja, wer den Beitrag von Ulrich Haage in Ruhe liest, wird sehen, dass das Gesetz gar nicht so unsinnig ist, wie hier teilweise vorschnell geschrieben wurde.

Viele Grüße
Nobby
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 2 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  william-sii Mi 22 Jan 2020, 10:15

Rouge schrieb:Grundsätzlich ist mit "Fernabsatz" das Versenden von außerhalb der EU in die EU gemeint ... wenn da der Pflanzenpaß fehlt, wird die Ware auch heute schon vom Zoll vernichtet!

Der innerhalb der EU stattfindende Warenversand ist davon i.d.R. nicht betroffen ...

Hallo Kerstin, da verwechselst du etwas. Was du da ansprichst ist das Pflanzengesundheitszeugnis, phyosanitary certificate, das muss bei Importen in die EU (und eigentlich auch bei Exporten aus der EU) dabei sein.
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 2 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Gast Mi 22 Jan 2020, 12:38

Hallo Nobby,
die Eier sind für mich erst gelegt, wenn alle Unklarheiten beseitigt sind und in allen Punkten Gesetzesklarheit herrscht. Wenn ich die Aussagen hier im Forum so verfolge, gibt es offenbar noch keine Klarheit in Bezug auf die Auslegung der Vorschrift(en).


Gruß
Gerd
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 2 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Cristatahunter Mi 22 Jan 2020, 12:43

Mich würde ein Pflanzenpass nicht stören wenn er einfach zu erstellen wäre.

Ein Block mit fertigen Formularen mit Kopiefunktion den man bei der DKG oder anderen Kakteengesellschaften bestellen kann.
Sobald ich eine Pflanze weitergebe egal wie, kann ich diesen schnell ausfüllen. Darauf müssten nur der Name des Verkäufers und des Käufers, die Gattung, die Art der Vermehrung und ein Datum stehen. Die Art können wir uns sparen weil nie zu 100% garantierbar ist ob es nicht doch eine Hybride.
Wenn die Schwelle nieder gehalten wird gibt es wenig Hämmungen auskunft zu geben.
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 2 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Gast Mi 22 Jan 2020, 18:06

william-sii schrieb:
Hallo Kerstin, da verwechselst du etwas. Was du da ansprichst ist das Pflanzengesundheitszeugnis, phyosanitary certificate, das muss bei Importen in die EU (und eigentlich auch bei Exporten aus der EU) dabei sein.

Ich glaube, daß das ineinander übergreift, wenn ich diesen Absatz so durchlese:

Neue Regelung zum Pflanzenpass ab 14.12.2019

Der Pflanzenpass ist ein Etikett für den Handel von pflanzlichen Waren innerhalb der EU. Mit dem Etikett wird bestätigt, dass die Ware die Pflanzengesundheitsvorschriften erfüllt und es ist eine Rückverfolgbarkeit der Ware in der Handelskette im Falle eines Schädlingsbefalls sichergestellt.

Voraussetzung für die Nutzung des Pflanzenpasses ist ein Antrag des Unternehmers auf Registrierung bei der zuständigen Stelle, dies ist in Bayern die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Pflanzenschutz. Der Antrag auf Registrierung steht auf der Homepage der LfL zur Verfügung unter:

Registrierung von Unternehmern (gemäß Art. 66 Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031)

Der Pflanzenpass muss für sämtliche zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen und für Samen bestimmter Pflanzenarten ausgestellt werden. Ausgenommen sind Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die lokal direkt an Personen abgegeben werden, die diese weder zu beruflichen oder noch zu gewerblichen Zwecken nutzen.

Aber davon mal abgesehen: WER will überprüfen, ob bei einem privaten Tausch, der dann über die Post geht (wenn der Absender net grad in Riesenlettern "Lebende Pflanzen" oder so draufschreibt), daß da ein Pflanzenpaß dabei ist?

Das ist letztlich mal wieder typisch Brüssel: Mit Kanonen auf Spatzen schießen! Hauptsache, man hat - wieder mal - der unsäglichen und unsinnigen Bürokratie Genüge getan!
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 2 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Dietmar Mi 22 Jan 2020, 20:11

Rouge schrieb:
Das ist letztlich mal wieder typisch Brüssel: Mit Kanonen auf Spatzen schießen! Hauptsache, man hat - wieder mal - der unsäglichen und unsinnigen Bürokratie Genüge getan!

Unsägliche Bürokratie ja, unnsinnig nein! Die Bürokratie verschafft systematisch den multinationalen Großkonzernen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen. Da leisten die Lobbyisten ganze Arbeit!

Gruß

Dietmar
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 2 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Gymnocalycium-Fan Mi 22 Jan 2020, 21:46

Guten Abend,

ich habe wieder nachgeforscht (und verstehe immer noch nicht, warum Kakteen überhaupt betroffen sein sollen, es sei denn, sie werden von Händlern z.B. aus den U.S.A. importiert).



Unter anderem habe ich mich da auf einer Internetseite umgesehen (okay, ist jetzt nicht mein Bundesland):

landwirtschaft.sachsen.de/registrierung_von_unternehmen.html

da ist weiter unten unter anderem eine Anlage 5 mit vom Pflanzenpass betroffenen Pflanzen dabei - dort habe ich aber auch keine Kakteen entdeckt.

Kann es sein, dass das Internet in Bezug auf dieses Thema vielleicht insgesamt ein wenig... ungenau... ist?


Ich bin gespannt, wie es weitergeht...

Mit lieben Grüßen,
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 2 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Pondsnake Mi 22 Jan 2020, 22:15

Hallo,
interessantes Thema, das mir völlig neu war.
Ich habe hier ein paar Infos dazu gefunden:

[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

Als zentrale Aussage ist das hier wohl am aussagekräftigsten:

" Wer braucht einen Pflanzenpass? Der Pflanzenpass hat höchste Priorität für den B2B-Bereich der Grünen Branche, denn ein Pflanzenpass wird für jede Verbringung zwischen verschiedenen Unternehmern, nicht aber für den Verkauf an Endnutzer für deren Eigenbedarf gefordert."
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