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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 3 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Gast Mi 22 Jan 2020, 23:58

nobby schrieb:Ach ja, wer den Beitrag von Ulrich Haage in Ruhe liest, wird sehen, dass das Gesetz gar nicht so unsinnig ist, wie hier teilweise vorschnell geschrieben wurde
Das hier dringender Handlungsbedarf besteht, hat die Politik ja bereits vor Jahrzehnten erkannt und das man sich hierfür international abstimmen muss, ist auch logisch. Nur was ist geschehen bisher? Reichlich wenig. Viel zu wenig!
Immer noch legen vom Menschen eingeschleppte Neozoen und Neophyten ganze Ökosysteme lahm. Wenn´s so weitergeht, dann wird es die in Tierfilmen so gerne gezeigte Massenwanderung der Krabben auf der Weihnachtinsel nicht mehr lange geben.

Aber ob der Pflanzenpass da der richtige Ansatzpunkt ist, steht auf einem anderen Blatt. Der vielzitierte Asiatische Laubholzbock wurde als Larve und/oder Puppe im Holz von chinesischen Holzpaletten eingeschleppt. Gegen sowas hilft auch kein Pflanzenpass.
Und ob Oma Lieschen erkennt, dass die hübschen, weißen Flecken auf ihrer neuen Pflanze in Wirklichkeit eine besonders tückische, neu eingeschleppte Art von Schildläusen sind, ist auch fraglich. Das erkennen ja in dem Obi hier bei mir um´s Eck noch nichtmal die Leute, die Oma Lieschen solchen Pflanzen verkaufen! Da bräuchte man erstmal einen Verkäuferpass, damit die Leute, welche mit sowas tagtäglich hantieren, die nötige Kompetenz und Sensibilität haben -  und keinesfalls ein Endverbraucher ein Stück Papier, welches er länger aufheben muss, als die Pflanze auf der Fensterbank überlebt hat.

Meiner Meinung nach schießt man nicht nur mit Kanonen auf Spatzen, sondern man zielt auch noch dilettant meilenweit daneben. Die Praxis darf mich gerne dann eines Besseren belehren. Sofern das Gesetz rein im B2B-Bereich greift, will ich ja nicht meckern. Dann ist es ja vielleicht wirklich ein sinnvoller Versuch. Aber den Endverbraucher und ebay-Verkäufer darf man dabei gerne außen vor lassen.
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 3 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Cristatahunter Do 23 Jan 2020, 07:08

Der Hintergedanke ist nicht der Naturschutz und der Pflanzenschutz die Sites oder sonst ein löbliches Projekt.

Wir sind technisch in der Lage riesige Unmengen an Daten zu speichern und es gibt die Datensammelindustrie. Die Meschheit besteht zu einem grossen Teil aus Kontrollfreaks. Und weil wir dass jetzt können, soll jeder und alles kontrolliert und gespeichert werden. Alles!
Big Brother lässt grüssen.
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 3 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Gast Do 23 Jan 2020, 08:29

Das Ganze erinnert mich ein wenig an das Bestreben in Brüssel, den Samentausch von Privatpersonen verbieten zu wollen, weil ... ähm ... ja, weil ... zumindest hatten sie keine sinnvolle Begründung, außer daß die Lobbyisten NOCH mehr Geld für ihre Konzerne abschöpfen wollten!

Natürlich kann es nicht sein, daß weiterhin invasive Neophyten oder Neozoen eingeschleppt werden, aber da müßte anderes geschehen, als so ein Pflanzenpaß! Man denke nur an die ganzen Container-Frachter, in deren Ballastwasser schon zuviele invasive Arten eingeschleppt wurden! Oder besagter Asiatischer Laubholzbockkäfer!

Aber wie so oft: der "Kleine" soll gefälligst alles dokumentieren, weil den "Großen" meist alles schnurzegal ist Rolling Eyes

Und was das Datenspeichern betrifft: Wir sind doch schon längst in Orwells "1984"!
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 3 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  AndreasHofacker Do 23 Jan 2020, 11:55

Hallo in die Runde,

als eigentlich Nicht-Poster in diesem Forum, aber also derjenige, der die Diskussion im DKG Form angestoßen hat, möchte ich doch etwas zur Versachlichung beitragen. Leider ist das, was hier so geäußert wird, in Teilen falsch oder reines Wunschdenken.
Als ich erstmals von der Thematik gehört habe, habe ich – als guter Jurist  Very Happy  – mir erst einmal die Verordnung selbst angesehen (warum hat das hier eigentlich niemand gemacht?) und nicht im Internet, in dem über 50% dessen was da so verbreitet wird, schlicht falsch ist, konsultiert. Auch wenn dies Verordnung sicherlich schwere Kost und nicht einfach zu lesen bzw. zu verstehen ist, beantwortet sie doch einige Punkte, die in den vergangenen Postings aufgeworfenen bzw. dargestellt wurden.
Wen es interessiert, die Verordnung findet ihr hier:

[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

Bezüglich des Pflanzenpasses ist Art. 78 ff interessant.
Die Vorschriften zum Pflanzenpass gelten seit dem 14.12.2019. Die Ansicht, ein Gesetz gelte erst dann, wenn alle Unklarheiten bei mir beseitigt sind, ist rechtlich - um es einmal vorsichtig zu sagen – gewagt. Das Gesetz gilt, ob es mir klar ist oder nicht. Und wenn gegen Gesetze verstoßen wird, gibt es in die Regel auch einen auf die Finger. Die Option abzuwarten, was passiert und das Gesetz zu ignorieren, ist also keine.
Nur am Rande erwähnt, im Gesetz selbst gibt es keine Unklarheiten. Es ist ziemlich eindeutig.
Was Ulrich Hagel mit seinem Update zu der Frage, ob Privatleute künftig beim Fernabsatz auch keinen Pflanzenpass benötigen, ausgedrückt hat, ist eine Hoffnung oder ein Wunsch. Momentan ist die Gesetzeslage anders und klar.

Vielleicht sollte man sich auch einmal klarmachen, wann ein Pflanzenpass nötig ist. Nämlich dann, wenn Pflanzen innerhalb der EU bzw. Deutschlands „verbracht“ werden. Es geht also nicht darum, den Verkauf oder sonstigen Vertrieb zu regulieren, sondern nur darum – das sind jetzt meine Worte – den Transportweg nachvollziehbar zu machen. Insofern ist das Beispiel mit dem asiatischen Laubholzkäfer knapp am Thema vorbei (sorry Matthias Wink ). Mit der Verordnung wird nicht die Einfuhr in die EU geregelt und überwacht. Dies ist ein völlig anderes Thema.

Und dann möchte ich doch auch einmal eine Lanze für die Parlamentarier in Straßburg und Brüssel brechen (die haben die Verordnung ja beschlossen). Gesetze fallen nicht einfach vom Himmel oder werden von irgendwelchen Bürokraten ausgedacht. Wer sich einmal mit Gesetzgebungsverfahren beschäftigt hat, wird sehr schnell feststellen, dass hieran zahlreiche Behörden und Organisationen beteiligt sind. Gerade bei technischen Gesetzen sind externe Sachverständige der verschiedensten Organisationen beteiligt und geben Stellungnahmen ab. Natürlich gibt es hier auch jede Menge Lobbyarbeit, dann aber auch in jede Richtung.
Einfach die pauschale Schelte „die haben keine Ahnung Ende“ ist objektiv falsch und zeugt nur davon, dass man sich mit der Thematik nicht auseinandergesetzt hat.
Man wird selbstverständlich immer darüber diskutieren können und müssen, ob der dann von den Entscheidungsträgern gewählte Weg der Richtige ist oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt, das Ziel zu erreichen. Das muss allerdings auf einer sachlichen Ebene geschehen, nicht mit pauschalen Herabsetzungen wie dies leider immer häufiger der Fall ist. Wer einen praktikablen Vorschlag hat, der für alle Interessengruppen akzeptabel ist, sollte diesen äußern, alles andere ist doch auch nichts anderes als Lobbyarbeit für meine eigenen Interessen.
Und wer sich einmal die EU-Verordnung bzw. dessen Art. 1 anschaut, wird sehr schnell feststellen, dass man sich in Straßburg und Brüssel durchaus etwas gedacht hat.

Nachdem der asiatische Laubholzkäfer bereits angesprochen wurde, wenn auch in völlig falschem Zusammenhang, ist dieser doch ein gutes Beispiel dafür, warum die Verordnung notwendig ist. Dieses Kabeltierchen wurde nach Europa eingeschleppt. Jetzt gilt es, dessen weitere Verbreitung in Europa bzw. Deutschland zu verhindern. Hierzu muss ich nach einem Befall wissen, wo der Käfer in der EU herkommt. Die EU hat sich dann hier entschieden, den Pflanzenpass einzuführen. Auf diesem kann ich sehen, wo das Schadholz her stammt, wobei ich allerdings zugeben muss, dass ich nicht sicher weiß und eigentlich auch keine Lust habe, nachzulesen, ob für Holztransporte auch ein Pflanzenpass notwendig ist. Das Beispiel macht aber meines Erachtens die Zielrichtung des Pflanzenpasses deutlich.

Das „Argument“ was hier auch geäußert wurde: „wie soll denn das überwacht werden?“ ist für mich nicht nachvollziehbar. Zum einen spricht es nicht gegen den Pflanzenpass, zum anderen werden die Behörden sicherlich stichprobeartig prüfen (dafür sind sie da!). Wir haben Millionen Straßenschilder in Deutschland und da wird auch nicht jedes Schild einzeln überwacht. Sollen wir deswegen die Straßenverkehrsordnung abschaffen?

Und auch glockenklar ist, Verkäufe über das Internet sind Fernabsatz. Da lohnt eine Diskussion überhaupt nicht mehr, zumal es auch gesetzliche Definitionen des Fernabsatzes zum Beispiel in § 312c BGB gibt.

Wer meint, Kakteen und andere Sukkulenten seien nicht von Schaderregern befallen, der irrt. So sind z. B. gerade bei den wirtschaftlich interessantesten Schlumbergera-Hybriden und -formen (Weihnachtskakteen) Viren und Bakterien durchaus ein Thema. Dies ist unter Kakteen und Sukkulenten-Liebhabern zwar wenig bekannt, ändert aber nichts daran, dass es ein Problem ist. Und wer garantiert denn, dass ein Virus von einer Schlumbergera-Hybride nicht auch auf andere Pflanzen übertragen werden kann? Dies ist ja nicht von der Hand zu weisen, wie wir gerade bei dem Corona-Virus in China sehen. Dieser ist Wildtieren auf den Menschen übergetreten.

Ich finde, wenn man sich Sinn und Zweck der Verordnung einmal vor Augen führt, diese durchaus ihre Berechtigung hat.
Und da das Verbringen an Endnutzer von der Verordnung ja nicht umfasst ist, betrifft es auch nur einen kleinen Anteil der Kakteen- und Sukkulenten-Liebhaber.
Wer meint, er müsse Pflanzen über das Internet verkaufen, der muss eben einen Pflanzenpass beifügen. Dies ist durchaus möglich, auch für einen Liebhaber. Der Verkäufer bekommt ja Geld und Teil seiner Kosten, seines Aufwands ist eben der Pflanzenpass bzw. dessen Erstellung.

Mit besten Grüßen

Andreas
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 3 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Cristatahunter Do 23 Jan 2020, 12:21

Wühlmaus schrieb:An einer neu erworbenen Orchidee fand ich gerade so einen Pflanzenpass. Ich kann mir nicht vorstellen, dass fortan jeder Ableger, den wir weitergeben, derart dokumentiert werden soll. Wer soll das denn kontrollieren? Geht doch gar nicht. Für Händler, die aus anderen Ländern Pflanzen einführen, mag es Sinn machen. Aber letztlich werfe ich als Verbraucher doch eine Pflanze, die von Ungeziefer befallen ist, eher in den Müll als dass ich eine unbekannte Käferinvasion irgendwem melde. Vermutlich sehen wir wieder nicht das große Ganze.

Wie sieht so ein Pflanzenpass aus?
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 3 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Cristatahunter Do 23 Jan 2020, 12:28

[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

OK, habe es gefunden.

Nur die Gattung ohne Art

Registrierungsnummer

Händlernummer

Herkunftsland

ist das alles?

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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 3 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Gast Do 23 Jan 2020, 12:47

Sorry, nach Lesen des Beitrags von Herrn Hofacker fand ich meinen Einwand nicht relevant (vorher geschrieben) und habe meinen Beitrag entfernt. Deshalb passt Stefans Zitat nicht mehr.

Auf dem Aufkleber steht:

BURRAGEARA Nelly Isler 2 Trieber
Pflanzenpaß

A: Burrageara
B: DE-NW 1101401
C: -
D: DE

Europäische Flagge in schwarz-weiß gedruckt

Strichcode und Nummer
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 3 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Gymnocalycium-Fan Do 23 Jan 2020, 13:23

Guten Tag,

wenn jedoch der Versandhandel über das Internet nur mit Pflanzenpass auch zwischen kleinen Hobbygärtnern zwingend vorgeschrieben wäre...
...dann könnten wir den Marktplatz hier im Forum ab sofort auch nicht mehr ohne Pflanzenpass nutzen. Ist ja schließlich auch Internettauschhandel mit Versand und somit Fernabsatz...

Kann sich da jemand vielleicht jemand vom Forum einmal offiziell schlau machen?

Ich glaube, die Landwirtschaftskammern der Bundesländer wären doch recht erstaunt, wenn jetzt ALLE Foren- und DKG-Mitglieder sowie die vermutlich genauso organisierten Orchideenhobbyzüchter EINZELN bei ihnen wegen einer Pflanzenpassanmeldung für Hobbygärtner nachfragen würden... (oder gibt es hier im Forum etwa irgendwen, der noch nie über das Internet Pflanzen ge(tausch)handelt hat?). Ich glaube immer noch nicht, dass da private Einzelverkäufe betroffen sein sollen.

Mit lieben Grüßen,
Gymnocalycium-Fan

P.s.:
Ein Positives kann der Pflanzenpass jedoch für uns haben:
Private gegenseitige Sammlungsbesuche mit Kaffeetrinken und Kuchen werden also in Zukunft vermutlich erheblich zunehmen. Ist ja auch viel persönlicher und gemütlicher...
Aber ich muss Euch warnen: Im Kaffeekochen bin ich wirklich mies! Very Happy

Daher gebe ich lieber noch ein paar offiziellere Termine aus meiner Region bekannt (stehen auch schon bei Veranstaltungen...):
01.03. Eröffnung der Saison in Leverkusen (Treffen der lokalen OG)
18.- 19.04. Kakteenbörse in Wiesbaden
27. - 28.06. Kakteenmarkt Bonn, Botanischer Garten
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 3 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  oldieh Do 23 Jan 2020, 14:24

AndreasHofacker schrieb:Hallo in die Runde,
....

Und dann möchte ich doch auch einmal eine Lanze für die Parlamentarier in Straßburg und Brüssel brechen (die haben die Verordnung ja beschlossen). Gesetze fallen nicht einfach vom Himmel oder werden von irgendwelchen Bürokraten ausgedacht. Wer sich einmal mit Gesetzgebungsverfahren beschäftigt hat, wird sehr schnell feststellen, dass hieran zahlreiche Behörden und Organisationen beteiligt sind. Gerade bei technischen Gesetzen sind externe Sachverständige der verschiedensten Organisationen beteiligt und geben Stellungnahmen ab. Natürlich gibt es hier auch jede Menge Lobbyarbeit, dann aber auch in jede Richtung.
...
Mit besten Grüßen

Andreas

Einspruch Euer Ehren,
bestes Beispiel
Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 (Gurkenverordnung)
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 3 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  AndreasHofacker Do 23 Jan 2020, 14:33

oldieh schrieb:

Einspruch Euer Ehren,
bestes Beispiel
Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 (Gurkenverordnung)

Hallo oldieh,

das Beispiel kenne ich. Jetzt fehlt nur nach die Geschichte mit den Staubsaugerdüsen.
Was ist an der Gurkenverordnung falsch (außer dem Namen Very Happy )? Die legt doch nur fest, welche Güteklassen existieren und welche Qualitätsanforderungen dann gegeben sind.

Beste Grüße

Andreas

P.S. Natürlich können Parlamentarier auch mal danebenliegen und/oder übers Ziel hinausschießen. Irren ist menschlich. Nur eine pauschale Schelte wegen solcher Einzelfälle daraus zu machen, schießt genauso übers Ziel hinaus.
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