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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 4 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  oldieh Do 23 Jan 2020, 14:56

Hallo Andreas, warum wurde die "Gurkenverordnung" dann 2009 außer Kraft gesetzt, wenn sie doch nicht schlecht war?
Sollte ja auch nur ein Beispiel für die nicht immer so sinnvollen Verordnungen sein.
Mich ärgert an solchen Sachen nur, dass da viele hochbezahlte Beamte ihre Zeit für Probleme aufwenden, die bis dahin keine waren.
Nichts für ungut.

Hab gerade noch das hier gefunden [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Absatz "Welche Ausnahmen gibt es?"
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 4 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  frosthart Do 23 Jan 2020, 15:07

Hallo Eberhard,
der von Dir eingestellte Link funktioniert leider nicht,
kannst Du nochmal draufschauen und korrigieren
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 4 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  oldieh Do 23 Jan 2020, 15:25

Hast recht, der Link funktioniert nicht.
Wie kann ich eine PDF hier einfügen?
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 4 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  AndreasHofacker Do 23 Jan 2020, 15:39

Hallo,

wie man ein PDF einsetzt, weiß ich auch nicht. Aber hier mal der Text des Merkblattes (vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie des Freistaats Sachsen):

Neue Pflanzengesundheits-VO (EU) 2016/2031 ab 14.12.2019.
Mitteilung: Registrierung neuer Betriebe und Unternehmen

Wer ist registrierungspflichtig?
Betriebe und  Unternehmer,  die  Pflanzen  und  Pflanzenerzeugnisse  aus  einem  Drittland  importieren,  innerhalb der EU verbringen oder in ein Drittland exportieren wollen, müssen in ein amtliches Register aufgenommen werden.Außerdem  müssen  die  Unternehmer  registriert  werden,  die  eine  Ermächtigung  für  das  Ausstellen  von Pflanzenpässen erhalten wollen.
Neu:Das  Versenden  von  Pflanzen  und Pflanzenerzeugnisseim  Online-Handel  und  Fernabsatz setzt ohne Ausnahme also auch an Privatpersonen eine Registrierung voraus.

Welche Ausnahmen gibt es?
Vonder Registrierungspflicht ausgenommen sind Betriebe und Unternehmer, die kleine Mengen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen ausschließlich und direkt an private Endnutzer liefern z.B. ab Hof oder auf dem Markt. Auch die direkte Abgabe von Pflanzen an gewerbliche Endnutzer, die nicht in Pflanzenproduktion oder-handel tätig sind, setzt keine Registrierung voraus.


Die blaue Hervorhebung ist von mir. Das Gleiche sagen übrigens alle anderen zuständigen Landesbehörden genauso.

@oldieh. Mich ärgern Gesetze und Vorschriften, wo sie unnötig sind (was ja immer auch subjektiv ist) genauso, ich lasse mich aber nicht dazu hinreißen, pauschale Werturteile über Beteiligte zu treffen.

Beste Grüße

Andreas
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 4 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Kaktussonne32 Do 23 Jan 2020, 16:29

Cristatahunter schrieb:[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

OK, habe es gefunden.

Nur die Gattung ohne Art

Registrierungsnummer

Händlernummer

Herkunftsland

ist das alles?


Noch die EU-Flagge, dann passt es.
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 4 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  AndreasHofacker Do 23 Jan 2020, 16:37

Kaktussonne32 schrieb:

Noch die EU-Flagge, dann passt es.

Schweiz und EU-Flagge? Ich weiß nicht, ob das passt Very Happy
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 4 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Kaktussonne32 Do 23 Jan 2020, 16:39

AndreasHofacker schrieb:
Kaktussonne32 schrieb:

Noch die EU-Flagge, dann passt es.

Schweiz und EU-Flagge? Ich weiß nicht, ob das passt Very Happy

Adlerauge sei wachsam Rolling Eyes 😯

Aber da wird demnächst ein Platz frei Laughing
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 4 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  plantsman Do 23 Jan 2020, 18:36

Moin,

soweit ich den besagten Gesetzestextes verstanden habe, gilt der Pflanzenpass nur für Pflanzen und ihre Produkte, die in einer gesonderten Liste genannt werden. Es wird also eine Negativ-Liste geben, in der die Pflanzen aufgeführt werden, die selbst als Quarantäne/Invasive-Organismen gelten oder die bekanntermassen Wirte dieser Organismen sind. Nur wer mit diesen Pflanzen handelt, von ausserhalb der EU oder innerhalb, muss einen Pflanzenpass beantragen. Stets wird in diesem Zusammenhang nämlich von "bestimmten" Pflanzen und ihren Erzeugnissen gesprochen!

Wir Botanischen Gärten haben auch eine Liste von Pflanzen, die wir nicht mehr kultivieren sollten bzw. die nicht im Besucherbereich gezeigt werden dürfen. Darunter sind z.B. die Wasserhyazinthe und der Wassersalat. Diese können zwar in Deutschland keinen Schaden anrichten, dafür wären sie aber in Spanien schon als problematisch einzustufen. Damit wäre also Spanien das Schutzgebiet und die Wasserhyazinthe der Quarantäne-Organismus, der woanders schon für seine negativen ökologischen Eigenschaften bekannt ist.

So viel ich verstanden habe, darf Ariocarpus XY immer noch hin- und hergeschickt werden, egal ob über das Internet oder Auge in Auge. Die Gattung selbst dürfte kaum invasives Potential haben und ist auch, nehme ich an, nicht bekannt dafür Wirt für einen Quarantäne-Organismus zu sein und wird aktuell wahrscheinlich kaum in der Negativ-Liste auftauchen. Man wird für ihn also keinen Pflanzenpass benötigen. Es könnte aber passieren, das man einige Opuntia-Arten nicht mehr in den Süden schicken darf.

Die angesprochene Orchideen-Hybride hat wahrscheinlich einen Pflanzenpass bekommen, weil der Händler ein "ermächtigter Unternehmer" ist und diesen aus organisatorischen Gründen pauschal auf alle Pflanzen pappt um Arbeit zu sparen.

Wenn ich den Text nicht ganz richtig interpretiert habe, dann wäre ich sehr an einer kompetenten Rückmeldung interessiert. Weiß auch jemand, wo die im Text angesprochene Negativ-Liste zu finden ist? Das wäre für alle hier sicher auch interessant.

In diesem Zusammenhang ist es eventuell auch empfehlenswert sich mal auf Internetseiten umzusehen, die sich mit invasiven Arten befassen. Für Südafrika, Australien und die USA existieren solche Seiten. Dort bekommt man schon eine gewisse Vorstellung, für welche Pflanzen wahrscheinlich auch bei Privatpersonen ein Pflanzenpass nötig sein wird.

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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 4 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  AndreasHofacker Do 23 Jan 2020, 19:12

plantsman schrieb:Weiß auch jemand, wo die im Text angesprochene Negativ-Liste zu finden ist? Das wäre für alle hier sicher auch interessant.

Kein Problem, die Liste gibts hier: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

Hier Teil A, Ziff 2. "Zum Anpflanzen  bestimmte Pflanzen außer  Samen", also alle Kakteen und anderen Sukkulenten

Herzliche Grüße

Andreas
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass - Seite 4 Empty Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Pondsnake Do 23 Jan 2020, 19:29

Interessant ist wohl dies hier aus o.g. Liste:
ANHANG  XIII
Liste  der  Pflanzen,  Pflanzenerzeugnisse  und  anderen  Gegenstände,  für  deren  Verbringung  innerhalb  des  Gebiets  der  Union  ein  Pflanzenpass  benötigt  wird
1.     Alle     zum     Anpflanzen     bestimmten     Pflanzen     außer     Samen

Schaut man bei Samen, finden sich keine Kakteensamen, diese unterliegen also keiner Passpflicht.

Berechtigt zur Ausstellung eines Pflanzenpasses:

VERORDNUNG (EU) 2016/2031/ Artikel 89
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

Ermächtigung von Unternehmern zur Ausstellung von Pflanzenpässen

(1)   Die zuständige Behörde erteilt einem Unternehmer eine Ermächtigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen (im Folgenden „Ermächtigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen“) für bestimmte Familien, Gattungen oder Arten und Warentypen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, wenn er die beiden folgenden Bedingungen erfüllt:

a)
Er verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um die Untersuchungen nach Artikel 87 im Hinblick auf Unionsquarantäneschädlinge oder Schädlinge, für die gemäß Artikel 30 Absatz 1 erlassene Maßnahmen gelten, Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge und unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge durchzuführen, die die betreffenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände befallen könnten, sowie über die notwendigen Kenntnisse im Hinblick auf Anzeichen für das Auftreten solcher Schädlinge, die von ihnen ausgelösten Symptome und die Mittel zur Verhinderung des Auftretens und der Verbreitung dieser Schädlinge;

b)
er verfügt über Systeme und Verfahren, um seinen Verpflichtungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit gemäß den Artikeln 69 und 70 nachkommen zu können.
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